Secani
Secani
  • Unternehmen
  • Roadmap
Demo anfragen

Mit KI zusammenfassen

In ChatGPT öffnenIn Claude öffnenIn Perplexity öffnenIn Mistral öffnenIn Grok öffnen
SIBB Startups
Berlin
Kofinanziert von der Europäischen Union
Secani

Jonathan Bezdek

Wörther Straße 9

10435 Berlin


hello@secani.com

Produkt

  • Sicherheit
  • Roadmap
  • Dokumentation
  • OSCAL
  • NIS2-Betroffenheitsprüfung

Rechtliches

  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Cookie-Einstellungen
  • Impressum

Unternehmen

  • Unternehmen
  • Kontakt
  • Blog

Support

  • Hilfe

NIS2-Betroffenheitsprüfung

Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Organisation nach dem BSI-Gesetz als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung gelten könnte.

Check startenKriterien ansehen

Ohne Anmeldung, lokal im Browser. Unverbindliche Ersteinschätzung, keine Rechtsberatung.

Wer ist von NIS2 betroffen?

Der Check bewertet eine Rechtseinheit nach Tätigkeit, Größe und Sonderregeln. Bei Konzernen können verbundene Unternehmen mitzuzählen sein.

Ihre Analyse

Die Einstufung entsteht aus fünf Prüfbereichen.

  1. 01

    Einordnung

    Noch offen

  2. 02

    Tätigkeiten

    Noch offen

  3. 03

    Größenbasis

    Noch offen

  4. 04

    Schwellenwerte

    Noch offen

  5. 05

    Sonderregime

    Noch offen

Keine Kontaktdaten. Keine Übertragung. Auswertung direkt im Browser.
Schritt 1 von bis zu 128 %

Betreibt die Rechtseinheit mindestens eine kritische Anlage?

Wählen Sie „Ja“, wenn die Rechtseinheit bereits als Betreiber einer kritischen Anlage identifiziert oder registriert ist oder die maßgeblichen KRITIS-Schwellen eindeutig erfüllt.

NIS2: Wer ist betroffen?

In Deutschland ist nicht allein die Branche entscheidend. Die Prüfung beginnt bei der konkreten Einrichtungsart, die eine Organisation tatsächlich betreibt. Anschließend werden Beschäftigtenzahl, Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme sowie gesetzliche Sonderfälle betrachtet.

Das BSI-Gesetz unterscheidet zwischen wichtigen Einrichtungen und besonders wichtigen Einrichtungen. Für beide Kategorien gelten unter anderem Anforderungen an Risikomanagement, Vorfallmeldungen, Registrierung und die Verantwortung der Geschäftsleitung.

Der Check bildet die zentralen Kriterien aus § 28 und den Anlagen 1 und 2 BSIG vereinfacht ab. Er kann komplexe Konzernstrukturen, gemischte Tätigkeiten oder sektorspezifische Abgrenzungen nicht abschließend beurteilen.

Die Betroffenheitsprüfung in vier Schritten

Eine belastbare Ersteinschätzung folgt einer festen Reihenfolge. Erst das Zusammenspiel der Kriterien führt zur möglichen Einstufung.

  1. 01

    Einrichtung bestimmen

    Welche konkrete Ware oder Dienstleistung bietet die betrachtete Organisation an?

  2. 02

    Sektor zuordnen

    Findet sich diese Einrichtungsart in Anlage 1 oder Anlage 2 des BSI-Gesetzes?

  3. 03

    Größe prüfen

    Welche Beschäftigten- und Finanzwerte ergeben sich einschließlich relevanter Partner- und Verbundunternehmen?

  4. 04

    Sonderfälle klären

    Greifen besondere Einordnungen, Ausnahmen oder vorrangige sektorspezifische Regelungen?

Welche Branchen fallen unter NIS2?

Die deutsche Umsetzung fasst die erfassten Tätigkeiten in den Anlagen 1 und 2 des BSI-Gesetzes zusammen. Innerhalb eines Sektors sind jedoch nur die jeweils gesetzlich beschriebenen Branchen und Einrichtungsarten erfasst. Eine allgemeine Branchenzuordnung allein genügt deshalb nicht.

Sektoren nach Anlage 1 BSIG

Hohe Kritikalität; abhängig von Einrichtungsart und Größe ist eine Einstufung als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung möglich.

  • Energie
  • Transport und Verkehr
  • Finanzwesen
  • Gesundheit
  • Wasser
  • Digitale Infrastruktur
  • Weltraum

Sektoren nach Anlage 2 BSIG

Weitere kritische Sektoren; erfasste Einrichtungsarten können bei Erreichen der Größenkriterien als wichtige Einrichtungen gelten.

  • Transport und Verkehr (Post- und Kurierdienste)
  • Abfallbewirtschaftung
  • Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen
  • Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln
  • Verarbeitendes Gewerbe und Herstellung von Waren
  • Anbieter digitaler Dienste
  • Forschung

Welche Größenkriterien gelten?

Für viele Einrichtungsarten kommt eine Einstufung als wichtige Einrichtung in Betracht, wenn mindestens 50 Beschäftigte erreicht werden oder der Jahresumsatz über 10 Millionen Euro liegt und zugleich die Jahresbilanzsumme 10 Millionen Euro übersteigt.

Bei Einrichtungsarten aus Anlage 1 kommt grundsätzlich eine Einstufung als besonders wichtige Einrichtung in Betracht, wenn mindestens 250 Beschäftigte erreicht werden oder der Jahresumsatz über 50 Millionen Euro und zugleich die Jahresbilanzsumme über 43 Millionen Euro liegt.

Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen können bei der Größenbestimmung zu berücksichtigen sein. Außerdem sieht das Gesetz für bestimmte Anbieter abweichende Regeln vor. Verwenden Sie die Schwellen deshalb nicht isoliert als Ausschlusskriterium.

Häufige Fragen zur NIS2-Betroffenheit

In Deutschland können Unternehmen und andere Einrichtungen betroffen sein, wenn ihre konkrete Tätigkeit einer Einrichtungsart aus Anlage 1 oder 2 des BSI-Gesetzes entspricht und sie die maßgeblichen Größenkriterien erfüllen. Für einige Einrichtungsarten gelten besondere Regeln unabhängig von den üblichen Schwellenwerten.

Betroffenheit erkannt? Strukturieren Sie die nächsten Schritte.

Secani verbindet Anforderungen, Verantwortlichkeiten, Maßnahmen und Nachweise in einem nachvollziehbaren Compliance-Workflow.

Secani kennenlernen

Quellen und Stand

Stand: 25. Juli 2026. Maßgeblich sind insbesondere das BSI-Gesetz in der geltenden Fassung, dessen Anlagen 1 und 2 sowie die Veröffentlichung des BSI zur NIS-2-Betroffenheitsprüfung.

  • § 28 BSI-Gesetz
  • Anlage 1 BSI-Gesetz
  • Anlage 2 BSI-Gesetz
  • BSI: NIS-2-Betroffenheitsprüfung