In Deutschland ist nicht allein die Branche entscheidend. Die Prüfung beginnt bei der konkreten Einrichtungsart, die eine Organisation tatsächlich betreibt. Anschließend werden Beschäftigtenzahl, Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme sowie gesetzliche Sonderfälle betrachtet.
Das BSI-Gesetz unterscheidet zwischen wichtigen Einrichtungen und besonders wichtigen Einrichtungen. Für beide Kategorien gelten unter anderem Anforderungen an Risikomanagement, Vorfallmeldungen, Registrierung und die Verantwortung der Geschäftsleitung.
Der Check bildet die zentralen Kriterien aus § 28 und den Anlagen 1 und 2 BSIG vereinfacht ab. Er kann komplexe Konzernstrukturen, gemischte Tätigkeiten oder sektorspezifische Abgrenzungen nicht abschließend beurteilen.